Fragen und Antworten (FAQ) - Aktuell
Aktuelle Fragen und Antworten zu DATANORM
Entsorgungsgebühren Anfrage Juni 2005:
Das Thema "Entsorgungsgebühren" (WEEE) ist bei uns als Lieferant jetzt als Projekt aufgesetzt worden.
Unsere Produkte werden z.T. extra Gebühren für die Entsorgung enthalten,
die vom Besteller der Ware bezahlt werden muß.
Da DATANORM Preisdaten enthält, hier die Frage:
Ist im Arbeitskreis schon eine Empfehlung herausgegeben, wie diese Entsorgungsgebühr dargestellt werden soll/muss?
Antwort:
1990 bis 1994 konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es von den
Artikeln oder wie damals gefordert, von den Artikel-Neupreisen
abhängige Rücknahme. bzw. Entsorgungskosten die separat ausgewiesen
werden sollten, in Deutschland eingeführt werden. Deshalb haben wir in
der DATANORM Vers, 4 (1994) einen Sonderkostenzu-/ abschlagsatz
(Satzart "Z", Bearb.Merker 5) mit aufgenommen.
1999 war die Gefahr aus Arbeitskreis-Sicht vorüber. Auch der kleine
Regierungs-Bündnispartner hatte damals eingesehen, dass u. U. die
Organisationskosten die Entsorgungskosten übersteigen. Deshalb haben
wir in der Neuauflage (DATANORM Vers 5) diesen Bearbeitungsmerker
wieder herausgenommen.
In den damaligen Diskussionen haben wir als beste Lösung die
Übertragung dieser Kosten als normalen Artikel gefunden. Es war
abzusehen, dass diese Art Kosten wenn sie sichtbar ausgewiesen werden
müssen auch als separate Position be- bzw. verarbeitet werden können.
Aus heutiger Sicht ist das nicht mehr uneingeschränkt richtig. Im
Flaschpfand-Bereich wurden inzwischen z. B. unterschiedliche und
somit artikelabhängige Pfandkosten eingeführt. Sie werden jedoch im
Handel wie von uns damals vorgesehen, als separate Positionen
übertragen bzw. gehandelt.
Stellungnahme von Bruno Bürgerle:
Auch wenn es noch nicht Alltag ist, dass Entsorgungskosten vom Verbraucher beim Kauf
eines Artikels und nicht erst beim Abriss, bei der Renovierung oder bei
vielen anderen Artikeln über die Müllkosten (dann von der
Allgemeinheit) bezahlt werden müssen, ist es nach meiner Empfindung
nicht unbedingt erforderlich diese beim Verkauf separat auszuweisen.
Nach meiner Meinung ist das Aufzeigen dieser Kosten gegenüber dem
Kunden nicht so wichtig als, dass dafür auch noch Kosten für die
Preispflege (zum Beispiel beim Handel) anfallen sollten.
Derartige Gebühren sollten wenn sie dem Artikel zugeordnet werden können,
vom Hersteller getragen und abgeführt werden. Natürlich wird/muss der Hersteller diese
Kosten weiter berechnen. Aber Entsorgungskosten sind normale Kosten die
in den Lebenszyklus eines Artikels fallen und sollten natürlich bereits
bei der Erstellung des Artikels berücksichtigt und eingerechnet werden.
Schwierig dürfte es bei einem Artikelbezug aus dem Ausland werden. Hier
müssen natürlich gleiche Voraussetzungen geschaffen werden. Aber
deshalb darf nicht der Groß- bzw. Einzelhandel mit zusätzlichen
Auflagen und Kosten belastet werden. Diese Ausgleichskosten müssen
natürlich bereits bei der Einfuhr erhoben werden.
Nicht direkt vom Artikel abhängige Entsorgungskosten können wie z.B.
das Flaschenpfand natürlich über normale Artikel übertragen werden.
Somit bin ich nach wie vor der damals vom Arbeitskreis erarbeiteten
Meinung, dass für Entsorgungskosten keine separate Behandlung bei
der Übertragung von Artikeldaten erforderlich ist.
Was ist aus EDIFACT und XML geworden?
In der letzten Zeit häufen sich wieder die Fragen zu EDIFACT und XML. Auch wenn meine Veröffentlichungen zu diesem Thema in der
Fachzeitschrift 'Computern im Handwerk' schon einige Monate her sind, kann ich nichts Neues hierzu berichten.
Für alle die den Bericht von Herrn Bürgerle nochmals lesen möchten:
DATANORM, EDIFACT, XML Teil 1
DATANORM, EDIFACT, XML Teil 2
Anfrage zur DATANORM Version 4: Übergabe des Preiskennzeichens beim Änderungsdienst
Frage:
Ein Lieferant überträgt einen A-Satz mit Verarbeitungskennzeichen A.
In diesem Satz übergibt er u.a. einen neuen Preis für den betreffenden
Artikel. Ein Preiskennzeichen übergibt er nicht und zwar mit der
Begründung, dass sich dies nicht geändert hat.
Antwort:
in DATANORM Vers. 4 Seite 34 ist beschrieben:
Änderungen (Preiseinheit): Bei Änderungen des Preises ist dieses Feld mit
anzugeben.
Leider steht unter Preiskennzeichen keine so klare Vorgabe. Es wird jedoch in allen
Beschreibungen die logische Verbindung mit dem Preisfeld aufgezeigt. Da unterschiedliche Preisübertragungen (Netto, Brutto) nacheinander zulässig
sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein vorher übertragenes
Preiskennzeichen
noch richtig gespeichert ist.
Auch wenn die unterschiedlichen Preisübertragungen allein schon die
gemeinsame Übertragung des Preiskennzeichens mit einer Preisänderung
unumgänglich machen, haben wir in der DATANORM Version 5 Seite 88 hierzu einen klaren Hinweis
verfasst:
"Wird eines der Felder Preiskennzeichen, Preiseinheit, Preis geändert, müssen alle drei Felder ausgegeben werden."
Anfrage zur DATANORM Version 3
Betr: Hinweis in DATANORM Version 5:
"Soweit noch heute Datenaustauschverfahren in Einzelfällen nach DATANORM
Version 3.0 eingesetzt werden, gilt als vereinbart, dass in dieser Form keine
Preise in EURO übertragen werden".
Frage:
Nach der EURO-Umstellung gibt es ja keine DM mehr. Ein Datenlieferant liefert aber immer noch eine DATANORM 3 - Datei.
Sollen wir nun davon ausgehen, dass darin EURO-Preisdaten enthalten sind weil es ja keine DM mehr gibt?
Oder sollen wir strikt davon ausgehen, dass darin DM-Preisdaten enthalten sind?
Antwort:
Nach Meiner Meinung sollte es keine DATANORM-Datei Version 3 mit €-Preisen geben.
Als Software-Lieferant müssen Sie sich jedoch rechtlich in jedem Fall entsprechend absichern.
Deshalb schlage ich vor entweder im Einlese-Programm für DATANORM Version 3 eine Frage
einzubauen (zum Beispiel: Fragen
Sie Ihren Datenlieferanten und geben Sie die entsprechende Währung DM oder
€ vor) und die Preise beim Einlesen umzurechnen oder wenn nicht
umgerechnet wird, im Programm oder an einer auffälligen Stelle im
Handbuch einen Hinweis setzen (zum Beispiel: Nur
einlesen wenn der Lieferant der DATANORM-Datei ausdrücklich bestätigt, dass es sich um
DM-Beträge handelt).
Unseren DATANORM-Lieferanten
empfehlen wir DATANORM-Dateien Version 3 nur in der Währung DM auszugeben
und um rechtlich abgesichert zu sein, auf den Disketten einen
Währungs-Vermerk (zum Beispiel: alle Preise in DM) zu drucken.
Ich denke, eine derartige Absicherung ist die einzige Möglichkeit, da nur der Lieferant die
Währung in der DATANORM-Übertragungsdatei kennt und der Anwender die
Währung nicht vor dem Einlesen überprüfen kann.
Neues Betätigungsgebiet für "Abmahnvereine"?
Zum 1.September 2000 trat die geänderte Preisangabenverordnung (PangV) in Kraft.
Die Änderungen betreffen die Softwarehäuser für Branchensoftware, die DATANORM Datenersteller und die Handwerker (vorwiegend mit Ladenverkauf):
Literatur:
-
Regierungsvorlage - Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz-PrAG)
und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert
werden.
-
Preisangabenverordnung (PAngV) Bundersgesetzblatt
Teil I, Nr.37 vom 10.08.2000, S.1244ff
Aus Sicht der DATANORM-Datenübertragung betreffen
die Neuerungen vorwiegend den preislichen Bezug auf eine Mengeneinheit.
(lt. Gesetzblatt: Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils
1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder Quadratmeter der Ware
....)
Als die DATANORM Vers. 5 entstanden ist, kam
eine rege Diskussion über den verwendeten Namen "Mengeneinheit" auf.
Im allgemeinen branchenüblichen Verständnis und somit auch im
DATANORM Datenaustausch ist die Mengeneinheit für eine Rohrstange
"Stck". Im Gesetz wird jedoch der Meterpreis (zum Beispiel für ein
4 Meter langes Rohr) angesprochen. Der Arbeitskreis DATANORM hat für
diese Art der Mengeneinheit den Begriff "Mengeneinheiten für die Kalkulation"
bzw. "Kalkulatorische Mengeneinheit" verwendet.
Die kalkulatorische Mengeneinheit und der Umrechnungsfaktor
kann mit der DATANORM Version 5 - Leistungssatz C Werkstoff 2 übertragen
(DATANORM-Buch Version 5 Seite 125) werden.
Zum Beispiel:
Ein Rohr wird in Stangen von 4 m
geliefert. Als Mengeneinheit wurde in Satz A Feld 6 STG für
Stange, mit dem Leistungssatz Werkstoff 2 daraufhin die kalkulatorische
Mengeneinheit MTR für Meter und der Umrechnungsfaktor 0,25 übertragen.
C;N;WST1;4711;MTR;250000;
Zum Beispiel:
Ein Kabel wird in Trommeln von 500
m geliefert. Als Mengeneinheit Satz A Feld 6 wird PCE (Stück Trommel),
mit dem Leistungssatz Werkstoff 2 wird die kalkulatorische Mengeneinheit
MTR für Meter und der Umrechnungsfaktor 0,002 übertragen.
C;N;WST1;4711;MTR;2000;
Wie erfolgt die richtige Rohstoffübertragung und Rohstoffberechnung DATANORM Version 4?
In der Datanorm Version 4 wird der Staffelpreis Zu-/Abschlagssatz "Z
", mit Bearbeitungsmerker 4 - zur Berechnung von Rohstoffzuschlagspreisen
nach dem Gewichtsanteil wie folgt beschrieben:
Mit diesem Satz werden Rohstoffzu- und -abschläge (Zu- und
Abschläge in Abhängigkeit des Rohstoff-Tagespreises) übertragen.
Die Berechnung erfolgt über das Gewicht bzw. über den Gewichtsanteil.
Die errechneten Zu- bzw. Abschläge werden auf den jeweiligen
Netto-Artikelpreis gerechnet. Der Netto-Artikelpreis kann entweder über
Satzart-A bzw. P oder über Zuschlagssätze mit Bearbeitungsmerker
1 ermittelt werden.
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6. Stelle 21-22 2 A
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Rohstoffmerker
AL Aluminium
PB Blei
CU Kupfer
usw.
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7. Stelle 23-28 6/0 N
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Bezugspreis-Basis
Dieser Bezugspreis ist der Rohstoffpreis, der bereits im
Artikelpreis enthalten ist. Übersteigt der Rohstoff-Tagespreis
die Preisbasis, muss ein Zuschlag gerechnet werden.
Anmerkung:
Die Bezugspreisbasis stellt in der Regel den untersten Berechnungswert
dar. Somit ist ein Abzug bei Unterschreitung (geringerer Rohstoff-Tagespreis
als Bezugspreisbasis) zumeist unzulässig. (Nur ganze DM, keine Pfennige
möglich)
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8. Stelle 29-34 3/3 N
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Umrechnungsfaktor
Multiplikator für die Bezugspreis-Basis (Feld 7) um diesen auf den Preis von 1 kg Rohstoff-Tagespreis umzurechnen.
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9. Stelle 35-40 4/2 N
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Gewicht
Gewicht- bzw. Gewichtsanteil-Angabe
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10.Stelle 41-46 3/3 N
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Umrechnungsfaktor
Multiplikator für die Gewichtsangabe (Feld 9) um diese auf die im Artikel angegebene (Preis-)Einheit umzurechnen.
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Einige Beispiele in denen ein Kupfer-Zuschlag, berechnet nach dem Rohstoff-Tagespreis und dem Rohstoffgewicht in der Praxis eingesetzt wird:
-
In jedem Fall bei einer Preisstellung zwischen Hersteller und Fachhandel.
Hier wird meistens der tatsächliche Kupfer-Tagespreis (DEL-Notiz)
angesetzt.
-
Bedingt bei der Preisstellung zwischen Fachhandel und Handwerk. Hier ist
zumeist der Fachhandel der stärkere Partner und fängt durch Großeinkäufe
bei günstigen Rohstoffpreisen für seine Handwerker Preisspitzen
auf. Mit einer Preisübertragung wird meistens auch ein derzeitiger
Kupfer-Rohstoffpreis mit vorgegeben. Dieser ist nicht gleich der Tagesnotierung
(DEL-Notiz), sondern bezieht sich in günstigen Fällen auf den
Kupferpreis beim Einkauf des Fachhändlers.
-
Bei den Handwerkern, zur Angebotsstellung und Abrechnung von langfristigen
Aufträgen. Ein Handwerker kann zum Beispiel bei großen, langfristigen
Aufträgen seine Materialien mit weniger Risiko und somit günstiger
anbieten, wenn die nicht beeinflußbaren Schwankungen im Rohstoffpreis
vom Auftraggeber getragen werden. Bei entsprechender Vereinbarung werden
zum Beispiel die Kabel zu einem Grundpreis zuzüglich einem Rohstoffpreis
(nach der Tages-DEL-Notiz) abgerechnet.
Nicht alle Kabel, die mit einem, nach dem Gewicht berechneten Rohstoff-Tagespreis
gehandelt werden, werden nach dem gleichen Schema abgerechnet. Ich habe
versucht herauszufinden, warum verschiedene Kabeltypen mit, und die anderen
ohne Bezugspreis gehandelt werden. So genau konnte mir dies keiner sagen.
Aber warum zumindest bei den am häufigsten eingesetzten Kabeln die
Preisberechnung auf eine Bezugspreis-Basis aufsetzt, scheint einigermaßen
logisch. Diese Berechnungsart kommt noch aus "grauer Vorzeit". Ein Beispiel
für ein Kabel NYM. Damals lag der Tages-Kupferpreis noch unter DM
300,-- (DEL-Notiz für 100 Kg CU). Der Hersteller hat sein Kabelmaterial
zu einem Preis angeboten in dem der Kupferpreis eingeschlossen war. Mit
den Jahren unterlag der Preis des Kupfers hohen Schwankungen die zeitweilig
weit den Preis vom DM 300,-- überstiegen. Deshalb wurde die Gewichtsberechnung
mit der Bezugspreisbasis eingeführt. Diese Erklärung sagt jedoch
nicht aus, warum ähnliche Kabelarten einen Bezugspreis von DM 200,--
und wieder andere einen Bezugspreis DM 0,-- führen.
Siehe Kupfer-Bezugspreis-Basis in €
Ich möchte an dieser
Stelle eine Frage stellen:
Die Zeit bis zur Einführung des Euros wird
immer kürzer. Wenn in Zukunft ein Kabelpreis in Euro angegeben wird,
wird dann der Bezugspreis für NYM 300 / 1,955830, somit 153,39
Euro übertragen? Sollten hier nicht Hersteller
und Verbände voher neue Richtlinien erarbeiten? Und wenn keiner einen
schlüssigen Grund kennt, warum die Bezugspreisbasis in den einzelnen
Kabelarten unterschiedlich angesetzt werden, könnte hier neben neuen,
gerundeten "alten Zöpfen" unter Umständen eine einheitliche Basis
angesetzt werden. Mit der DATANORM können zwar beliebige Bezugspreise
und mit der Version 5 sogar Bezugspreise mit Cent-Angaben übertragen
werden, aber muß das sein?
Zurück zu unseren Job. Die DATANORM muss die Kabel-Daten so übertragen,
daß ein Kabelpreis mit den übertragenen Daten richtig berechnet
werden kann.
Hierzu zwei Beispiele:
Die folgenden DATANORM-Angaben sind aus Originaldaten übernommen. Alle Preisangaben sind jedoch ungültig.
Beispiel 1:
V 200900Copyright 2000 i-center GmbH Co. i-center Datenservice Datanorm V4.0 ___ Die Produkte 04DEM
A;N;18;01;NYY-O 1x240 QMM SW T 1000m RC;;1;3;M;1443500;FKDW;GAA;;
B;N;18;NYY-O 1x240 QMM;10081301;;;;;;;GAAA00002;0;;;;
Z;N;18;1;4;CU;0;10;230400;1000;
A;N;23;01;NYM-J 5x10 QMM GRAU R 50m RC;;1;3;M;1311300;H2ZS;GBA;;
B;N;23;NYM-J 5x10 QMM;5DC10513ER40;;;;;;;GBAA00001;0;;;;
Z;N;23;1;4;CU;300;10;48000;1000;
-
1. Artikel:
Der Artikel NYY-O 1x240 QMM wurde im A-Satz mit einem Preis von 14435,00
angegeben. Als Preiseinheit (8.Feld) wurde "3" angegeben und es gilt vorstehender
Preis für 1000 Preiseinheiten, somit für 1000 Meter. (ungünstig
ist hier die zusätzliche Beschreibung im Text ".... 1000m". Sie ist
zwar fachlich zum Zeitpunkt der Datenübertragung richtig. Wir müssen
jedoch davon ausgehen, dass beim Anwender eine Kalkulation auf 1 Meter
aufsetzt. Leider stimmt dann nach der Umrechnung die textliche Beschreibung
nicht
mehr. Im Beschreibungstext sollten wenn möglich, keine Beschreibungen
von Einheiten abgestellt werden.)
Im Z-Satz wird als Bezugspreis-Basis (7.Feld) "0" übertragen. Dies
bedeutet, dass kein Kupferpreis in den Grundpreis des Kabels eingerechnet
wurde. Die Angabe "10" im Umrechnungsfaktor ist zwar etwas verwirrend,
aber 0(Bezugspreis) x 0,010(Faktor)
ist im Ergebnis 0. Es wird somit für diesen Artikel auch nach der
Umrechnung kein Bezugspreis angesetzt.
Als Gewicht wird 2304,00 und als Umrechnungsfaktor 1,000 übertragen.
Im Artikel wurden eine Preiseinheit von 1000 Meter angesetzt.
Da sich die Gewichtsangabe auf die Preiseinheit des Artikels bezieht,
ist somit das Gewicht von 2304,00(Gewicht) x 1,000(Faktor)
= 2304,00 kg für 1000 Meter.
Gewicht pro Meter = 2,304 kg.
Zuschlag bei einem Tages-Kupferpreis von DM 400,-- pro 100 kg.
400,00(DEL-Notiz) / 100 = 4,00(Tages-Kupferpreis pro kg)
In einem Meter Kabel sind 2,304 kg Kupfer enthalten.
Kupfer-Zuschlag pro Meter: 2,304 x 4,00 = DM 9,22
Der jeweilige Gesamtpreis wird aus dem mengenabhängigen P
-
2. Artikel:
Der Artikel NYM-J 5x10 QMM GRAU wurde im A-Satz mit einem Preis von
13113,00 angegeben. Als Preiseinheit (8.Feld) wurde "3" angegeben und es
gilt vorstehender Preis für 1000 Preiseinheiten, somit für 1000
Meter. (auch hier ist die zusätzlichen Angabe "50 m" im Beschreibungstext
äußerst ungünstig. Sie steht in keinem Bezug zu den übertragenen
Preisen)
Im Z-Satz wird als Bezugspreis-Basis (7.Feld) "300" , als Umrechnungsfaktor
0,010 übertragen. Der Bezugspreis pro kg Kupfer liegt bei 300(Bezugspreis) x
0,010(Faktor)= DM 3,00. Somit sind im Kabel-Grundpreis
der Zuschlags-Anteil bis zu einem Tages-Kupferpreis von DM 3,-- pro kg
enthalten.
Als Gewicht wird 480,00 und als Umrechnungsfaktor 1,000 übertragen.
Im Artikel wurden eine Preiseinheit von 1000 Meter angesetzt.
Da sich die Berechnungsmenge auf die Preiseinheit des Artikels
bezieht, ist somit das Gewicht von 480,00(Gewicht) x
1,000(Faktor) = 480,00 kg für 1000 Meter.
Gewicht pro Meter = 0,48 kg.
Zuschlag bei einem Tages-Kupferpreis von DM 400,-- pro 100 kg.
400,00(DEL-Notiz) / 100 = 4,00(Tages-Kupferpreis pro kg)
Ein Kupferpreis von 3,00 pro kg ist im Grundpreis enthalten. Es müssen somit 4,00(Tagespreis) - 3,00(Bezugspreis)= DM 1,00 für den Zuschlag angesetzt werden.
In einem Meter Kabel sind 0,48 kg Kupfer enthalten.
Kupfer-Zuschlag pro Meter: 0,48 x 1,00 = DM 0,48
KabelGrundpreis pro Meter: 14435,00 / 1000 = DM 13,11
Gesamt-Kabelpreis pro Meter: DM 13,59
Beispiel 2:
Zugegeben, auch wir haben bei der Einsicht der nächsten Daten
etwas gegrübelt ob das so sein muss? Aber nach reiflicher Überprüfung
mussten wir feststellen, dass mit nachstehendem Datenaufbau das
"Kabel-Problem" ideal gelöst wurde:
V 111000Copyright by Birgit Berberich, Saarbr. Artikeldaten Klaus Faber GmbH, Saarbr. 04DEM
A;N;031719;00;2YSLSTCY04X1,5 SW;FACAB EMV 2YSL(ST)CYV-J 4X1,5 SW 0,6/1 K;1;3;m;0; ;08; ;
B;N;031719;2YC ; ; ;;;; ; ;25;0;0; ; ;
Z;N;031719;1;1;1;;1;891000;1;99999999;
Z;N;031719;2;4;CU;300;10;8700;1000;
-
1. Artikel:
Für den Artikel 2YSLSTCY04X1,5 SW wurde im A-Satz
kein Preis angegeben. Als Preiseinheit (8.Feld) wurde "3" und somit 1000
Preiseinheiten für den (noch nicht vorhandenen)
Preis übertragen.
Der Preis für den Artikel wird als Staffelpreis mit dem Z-Satz,
Bearbeitungsmerker 1 übertragen.
Der Basismerker(6.Feld) = 1 (Staffelung nach Liefer- bzw. Abnahmemenge)
Keine Beschreibung in Basisbeschreibung(7.Feld)
Preisangabe 8910,00 pro Preiseinheit (mit dem A-Satz übertragen)
somit 8910,00 pro 1000 Meter / 8,91 pro Meter.
Staffelpreis VON-Basis = 1 / BIS-Basis = 99999999. Somit gilt vorstehender
Preis für eine Abnahmemenge von 1 bis 99999999 Meter.
Natürlich ist diese Art der Preisübermittlung im Verhältnis
zu vorstehendem Beispiel recht aufwendig. Wenn jedoch bekannt ist, dass
Kabel in unterschiedlichen Mengeneinheiten geliefert werden und hier auch
unterschiedliche Preise gelten, wird der Sinn sichtbar.
Nehmen wir an, dass das Kabel in folgenden Liefereinheiten geliefert wird: (Achtung! DATANORM-Sätze ab jetzt frei erfunden)
Lieferart 1 auf Trommeln zu je 1000 Meter, Preis 7,50 pro Meter
Lieferart 2 auf Trommeln zu je 500 Meter, Preis 8,00 pro Meter
Lieferart 3 in Ringen zu je 100 Meter, Preis 8,50 pro Meter
Lieferart 4 in Ringen zu je 50 Meter, Preis 8,91 pro Meter
Die entsprechenden DATANORM-Sätze sehen dann wie folgt aus:
A;N;031719;00;2YSLSTCY04X1,5 SW;FACAB EMV 2YSL(ST)CYV-J 4X1,5 SW 0,6/1 K;1;3;m;0; ;08; ;
B;N;031719;2YC ; ; ;;;; ; ;25;0;0; ; ;
Z;N;031719;1;1;1;auf Trommeln zu je 1000 m;1;750000;;;
Z;N;031719;2;1;1;auf Trommeln zu je 500 m;1;800000;;;
Z;N;031719;3;1;1;in Ringen zu je 100 m;1;850000;;;
Z;N;031719;4;1;1;in Ringen zu je 50 m;1;891000;;;
Z;N;031719;5;4;CU;300;10;8700;1000;
Für einen anderen Kunden bzw. Kundengruppe könnten die Daten auch wie folgt aufbereitet werden:
bei einer Abnahmemenge bis zu 5000 Meter, Preis 8,91 pro Meter
bei einer Abnahmemenge bis zu 10000 Meter, Preis 8,50 pro Meter
bei einer Abnahmemenge über 10000 Meter, Preis 8,00 pro Meter
Die entsprechenden DATANORM-Sätze sehen dann wie folgt aus:
A;N;031719;00;2YSLSTCY04X1,5 SW;FACAB EMV 2YSL(ST)CYV-J 4X1,5 SW 0,6/1 K;1;3;m;0; ;08; ;
B;N;031719;2YC ; ; ;;;; ; ;25;0;0; ; ;
Z;N;031719;1;1;1;Abnahme bis zu 5000 m;1;800000;1;5000;
Z;N;031719;2;1;1;Abnahme über 5000 m;1;850000;5001;10000;
Z;N;031719;3;1;1;Abnahme über 10000 m;1;800000;10001;999999999;
Z;N;031719;5;4;CU;300;10;8700;1000;
Im jeweiligen Z-Satz mit Bearbeitungsmerker 4 wird als Bezugspreis-Basis
(7.Feld) "300" und als Umrechnungsfaktor 0,010 übertragen. Der Bezugspreis
pro kg Kupfer liegt bei 300(Bezugspreis) x 0,010(Faktor)=
DM 3,00. Somit sind im Kabel-Grundpreis der Zuschlags-Anteil bis zu einem
Tages-Kupferpreis von DM 3,-- pro kg enthalten.
Als Gewicht wird 87,00 und als Umrechnungsfaktor 1,000 übertragen.
Im Artikel wurden eine Preiseinheit von 1000 Meter angesetzt.
Da sich die Berechnungsmenge auf die Preiseinheit des Artikels
bezieht, ist somit das Gewicht von 87,00(Gewicht) x
1,000(Faktor) = 87,00 kg für 1000 Meter.
Gewicht pro Meter = 0,087 kg.
Zuschlag bei einem Tages-Kupferpreis von DM 400,-- pro 100 kg.
400,00(DEL-Notiz) / 100 = 4,00(Tages-Kupferpreis pro kg)
Ein Kupferpreis von 3,00 pro kg ist im Grundpreis enthalten. Es müssen somit 4,00(Tagespreis) - 3,00(Bezugspreis)= DM 1,00 für den Zuschlag angesetzt werden.
In einem Meter Kabel sind 0,087 kg Kupfer enthalten.
Kupfer-Zuschlag pro Meter: 0,087 x 1,00 = DM 0,09
Der Gesamtpreis errechnet sich aus dem mengenabhängigen Staffelpreis zuzüglich DM 0,09 Kupferzuschlag pro Meter.
Ps.
Mit der DATANORM Version 4 kann noch keine zusätzliche Textzeile als Anfügung
bzw. Ergänzung zum Text mit übertragen werden. Somit muss zum Beispiel bei
einer Bestellung manuell die Liefereinheit (Trommel, Ring usw.) ergänzt
werden. Hier sind wir von einer automatischen Verarbeitung noch weit
entfernt.
Ich darf daran erinnern, dass beim Einsatz der DATANORM Version 5 alle
vorstehenden Probleme behoben sind. Mit dem Z-Satz unter DATANORM Version 5
wird die Bezugsmenge und ein Anfügetext mitgeliefert.
Anwendung des P-Satzes innerhalb eines bestehenden Änderungsdienstes
Mit nachstehendem Beispiel wird ein Datenaustausch mit Neuanlage und Preisänderungen vorgestellt:
Beispiel:
Preisübergabe nach DATANORM Version 4 für einen Testartikel –Nr: 100013 (ohne Rohstoffzuschläge)
-
Übertragungen mit der Datei DATANORM.001 (Neuanlage).
A;N;100013;00;Mantelleitung;NYM-J 7x1,5qmm 100 Meter Ring;1;0;m;478;2852;03;;
B;N;100013;X01 NYM-J 7x1,5;;;;;;;;22;0;100;;;
Nach der Aufnahme des Artikels wurden in der Regel für die Preisanzeige bzw. Preisberechnung folgende Felder übernommen:
Bruttopreis 4,78
Rabattgruppe 2852
Rabatt 0%
Je nach Art des Branchenprogramms wird der Nettopreis bei der Verarbeitung
aus Listenpreis und Rabatt errechnet oder wenn ein Netto-Preisfeld vorhanden ist,
der Nettopreis von 3,824 (gerundet 3,82) in diesem Feld
gespeichert.
-
Einlesen der Preisänderungsdatei DATPREIS.001
V 230800Valentin Klein, Hannover Nettopreise (c) 2000 Valentin Klein GmbH 04DEM
P;A;100000;1;1279;;;;;;;100005;1;172;;;;;;;100008;1;261;;;;;;;
P;A;100011;1;215;;;;;;;100013;1;478;;;;;;;100019;1;425;;;;;;;
P;A;100027;1;291;;;;;;;100028;1;159;;;;;;;100032;1;159;;;;;;;
P;A;100000;2;316;;;;;;;100005;2;64;;;;;;;100008;2;96;;;;;;;
P;A;100011;2;80;;;;;;;100013;2;142;;;;;;;100019;2;97;;;;;;;
P;A;100027;2;67;;;;;;;100028;2;37;;;;;;;100032;2;37;;;;;;;
Mit dem 2.Satzteil in der 3.Zeile wird ein Bruttopreis (1=Bruttopreis, 478=4,78)
von 4,78 übertragen. Die Rabattgruppe wird nicht verändert, somit
gelten weiterhin die Preise unverändert:
Bruttopreis 4,78
Rabattgruppe 2852
Rabatt 20,00%
Mit dem 2.Satzteil in der 6.Zeile wird ein Nettopreis (2=Nettopreis, 142=1,42)
von 1,42 übertragen. Der Bruttopreis und die Rabattgruppe wird mit
diesem Satz nicht verändert, somit gelten weiterhin die bisherigen Preise unverändert:
Bruttopreis 4,78
Rabattgruppe 2852
Rabatt 20,00%
Der Nettopreis wird zusätzlich übergeben.
Die DATANORM beschreibt nur die Datenschnittstelle bzw. die zu übertragenden Daten,
nicht aber die weitere Speicherung bzw. Verarbeitung der Daten. Die Branchenprogramme
werden somit unterschiedlich weiter arbeiten. Ob jedoch gespeichert oder errechnet,
der übertragene Preis muß gleich weiter verarbeitet werden:
Folgende Hinweise finden sich im DATANORM-Buch Vers. 4:
Allgemein zur Preisübertragung, Nettopreisermittlung
1. Seite 14/15: Das Preiszennzeichen ....
Hier möchten wir an die schwierige Preisgestaltung in der Bau- und Bauhandwerksbranche erinnern.
Ein Fachhändler führt zum Beispiel mehrere Preise. Sie können nicht allgemein als
Brutto- oder Nettopreis eingestuft werden. So kann ein Bruttopreis als Verkaufspreis
für einen Endkunden als auch als Listenpreis für einen Handwerker bedeuten. Der
Handwerker bekommt zum Beispiel einen Rabatt auf diesen Listenpreis und kauft normalerweise
zum errechneten Nettopreis (Listenpreis – Rabatt).
Schließt der Handwerker zusätzlich einen
Rahmenvertrag zum Beispiel über eine Gesamtabnahme oder über eine Großabnahme für
eine oder mehrere Baustellen mit seinem Lieferanten, ist der vorstehende Nettopreis
für diesen Artikel noch nicht der Einkaufspreis. Es gelten zum Beispiel noch weitere
Abzüge.
Die vorstehend übertragenen Preise spiegeln das komplizierte Preisgefüge wieder.
Als Listenpreis wird 4,78 übertragen. In Verbindung mit dem Rabatt von 20% ergibt
sich ein normaler Nettopreis von 3,82. Über den P-Satz wird dazu noch der absolute
Netto-Einkaufspreis von 1,42 übertragen. (absolut? auch hier kann sich bei einer
Bestellung u.U. noch etwas ändern) Eine allgemeine Bezeichnung eines Preises (brutto,
netto) ist somit sehr schwierig. Darum bezeichnet in der DATANORM brutto oder netto
nur die jeweilige Gruppierung nicht unbedingt den Hinweis auf einen ‚absoluten‘
- Netto
Die Branchenprogramme gehen mehr oder weniger umfangreich auf diese Problematik ein.
Werden zum Beispiel alle 3 Preise Listenpreis, Normal-Nettopreis, Sonder-Einkaufspreis
für die Weiterverarbeitung vorgehalten ist die Übernahme vorstehender P-Sätze wie
folgt:
Bruttopreis 4,78
Rabattgruppe 2852
Rabatt 20%
Normal-Netto 3,82
Sonder-Einkauf 1,42
Branchenprogramme die weniger Preisfelder vorhalten, müssen jeweils den Preis speichern,
der zur Weiterverarbeitung benötigt wird. In einem Einkaufsprogramm zum Beispiel
den Sonder-EK, in einem Kalkulationsprogramm den Normal-Netto usw. usw.
Speziell zur Beschreibung des P-Satzes in der DATANORM.
Hier findet sich folgender Hinweis:
Übertragung von kundenspezifischen Preisen.
Über die Preis-, Materialgruppen- und Rabattfelder können kundenspezifische Netto-Artikelpreise
mit den entsprechenden Rabatten abhängig und unabhängig von Rabattgruppentabellen
übertrage werden.
Bzw. unter 4a)
Das Preiskennzeichen (brutto/netto) ist immer in Abhängigkeit von dem Preisfeld zu betrachten.
Über die Preisänderungssätze können auch in einem Datenbestand beide Preise( zum
Beispiel ein Katalogpreis als Bruttopreis und ein Nettoeinkaufspreis als Nettopreis)
übertragen werden. Ein......
Übertragung des Bruttopreises:
In der DATPREIS wurde zuerst der Bruttopreis übertragen.
P;A;100011;1;215;;;;;;;100013;1;478;;;;;;;100019;1;425;;;;;;;
Der übertragene Preis wird mit Kennzeichen ‚Bruttopreis‘ übertragen. Die Rabattgruppe
wird nicht geändert. Vorhandener Preis und neu übertragener Preis ist gleich. Somit
ändern sich die Eintragungen nicht.
Übertragung des Nettopreises:
Die Übertragung des Nettopreises ist dahinter gespeichert.
P;A;100011;2;80;;;;;;;100013;2;142;;;;;;;100019;2;97;;;;;;;
Das Preiskennzeichen ‚Nettopreis‘ gibt die Zuordnung des Preises vor. (für den Anwender
des Preises ergibt der übertragene Preis seinen Nettopreis). Es wurde keine Rabattgruppe
und kein Rabatt mit übertragen. Somit ist der übertragene Preis für den Anwender
der Nettopreis.
Zu den selben Preisen würden auch folgende Übertragungssätze führen:
Übertragung des Bruttopreises:
In der DATPREIS wurde zuerst der Bruttopreis übertragen.
P;A;100011;1;215;;;;;;;100013;1;478;2852;;;;;;100019;1;425;;;;;;;
Der übertragene Preis wird mit Kennzeichen ‚Bruttopreis‘ übertragen. Die Rabattgruppe
wird mit übertragen und weist auf eine Rabattgruppe mit 20% Rabatt.
Achtung! Hierbei kann es zu Schwierigkeiten kommen, siehe hierzu auch die Beschreibung:
"bisher bekannte Problemstellungen bei der Anwendung des P-Satzes"
Die Übertragung des Nettopreises dahinter gespeichert:
P;A;100011;2;80;;;;;;;100013;2;382;0;4711;;;;;100019;2;97;;;;;;;
R;;2852;1;2000;X01 NEUTRALX01 1 NYM-Renner-Typen Netto,;
R;;4711;1;6283;X01 NYM EK gem. Vereinb. 30.6.2000,;
Wurde vorher im Rabattsatz eine Rabattgruppe 4711 mit
einem Einkaufsrabatt von 62,83 % übertragen, kann der
P-Satz auch hierauf verweisen
Wenn bei dieser Methode jedoch nicht sichergestellt werden kann, dass der Rabattsatz
beim Anwender bereits übertragen und gespeichert wurde ist die direkte Rabattübergabe
besser:
P;A;100011;2;80;;;;;;;100013;2;382;1;6283;;;;;100019;2;97;;;;;;;
Fachgruppe EDV Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik
Bisher bekannte Problemstellungen bei der Anwendung des P-Satzes:
Nach dem vorstehendem Beispiel ist
es denkbar, dass mit dem P-Satz mit dem der Bruttopreis übertragen wird auch eine
Rabattgruppe übertragen wird. So lange sich die Rabattgruppe gegenüber den bisherigen
Daten-Übertragungen nicht ändert, wird der Preis richtig übertragen.
Verweist jedoch der P-Satz auf eine
andere Rabattgruppe (in unserem Beispiel ebenfalls mit 20% Rabatt) wird zwar der
Preis für den aktuellen Preisänderungsdienst richtig übertragen.
Der P-Satz ist jedoch nicht zur
Änderung einer Rabattgruppe gedacht. Somit wird in der Regel die Rabattgruppe nicht
gespeichert. Der Datenersteller kann bei weiteren Änderungsdiensten nicht davon
ausgehen, dass die geänderte Rabattgruppe in den Kunden-Artikelsätzen geändert wurde.
Viele Branchenprogramme übernehmen bei dieser Übertragungsart nur den Listenpreis
und den, nach der Rabattgruppe neu errechneten Nettopreis. Die bisherige Rabattgruppeneintragung
wird gelöscht.
Beschreibung des Sonder-Datensatzes des Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik,
Fachruppe EDV:
noch immer wird der unter DATANORM Version 3 veröffentlichte C-Satz für Parkett
und Fussboden in der Praxis angewendet. Es ist auch nicht abzusehen, ob bzw. wann
der normalerweise veraltete Satz durch den Neuen C-Satz
für Parkett und Fussboden ersetzt wird. Deshalb wurden wir vom Zentralverband
Parkett- und Fußbodentechnik gebeten die Beschreibung nochmals zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, dass alle Preise in den Datensätzen ab 2004 in Euro übertragen
werden. Ansonsten gelten nach wie vor die, unter der DATANORM Version 3 veröffentlichten
Schnittstellen-Richtlinien.
Satzbeschreibung