DATANORM Version 4.0
Allgemein
Aufgrund des hohen Zuspruchs auch in anderen Gewerken, gesetzlichen Vorschriften und dem hohen Speicherbedarf der DATANORM 3 wurde 1994 die DATANORM 4 veröffentlicht.
Außer im Vorlaufsatz wurde die Feldtrennung auf Semikolon (;) umgestellt, was die DATANORM-Dateien um einiges schrumpfen ließ. Inhaltlich wurden folgende Informationen aufgenommen: Währungskennzeichen, Verpackungsmenge, Zuschlagssätze für Staffelpreise, Rohstoffzuschläge, Sonderkosten, Leistungssätze für Werkstoffe, Arbeitszeiten, Termine, Komplexer Aufbau von Stücklisten.
Schirmherren waren nun der VSI und DGH. Die beteiligten Gewerke SHK, Metall, Dachdecker und das Elektrohandwerk aus Österreich.
DATANORM 4 Taschenbuch: Krammer Verlag, Düsseldorf, www.krammerag.de. Bezugsquellen finden Sie hier.
Standardverfahren für den Datenaustausch
DATANORM Version 4.0 bildet neben der Version 5 heute die Grundlage für das bestehende Artikel-/Datenaustausch-Verfahren in Deutschland.
Nachträglich wurde der Eintrag EUR für eine Preisübertragung in Euro im Vorlaufsatz ergänzt. Somit ist eine übertragung von Artikeldaten in DATANORM Version 4 für Daten die nicht den hohen Übertragungsumfang der Version 5 benötigen, nach wie vor möglich.
Erweiterungen DATANORM 4.1
Nachstehende Erweiterungen wurden unter der DATANORM Version 4.1 veröffentlicht:
- Im Baubereich werden die Arbeitszeiten in der Regel über Stunden berechnet.
Diese Angabe fehlte im Leistungssatz -C Arbeit-1. Es wurden nachstehende Merker zugelassen:
- 1 = Arbeitseinheit (100 Arbeitseinheiten = 1 Std)
- 2 = Arbeitszeit (60 Arbeitsminuten = 1 Std)
- 3 = Arbeitsstunden
Die Nachkommastellen für Arbeitseinheiten und Arbeitszeit bleiben 5/1 N
Für Arbeitsstunden werden 2 Nachkommastellen gesetzt 4/2 N
- Als zusätzlichen Datenträger wird die CD-ROM mit aufgenommen(Siehe Schreiben VSI vom 9.2.94)
CD-ROM Datenträger Format-Standard High Sierra bzw. ISO 9660
- Leider hatte in der Entwurfsphase DATANORM Vers. 4.0 der „Kälteverband“ nicht mitgearbeitet. Mit Einführung der DATANORM Version 4 hat sich herausgestellt, daß im Kältebereich Kupferzuschläge über einen Gewichtspreis (pro Kg) sowie einer Gewichtsangabe übertragen werden müssen. Zusätzlich ist es möglich diesen Rohstoffzuschlag zu rabattieren.
Es wurde folgender Satz mit aufgenommen:
Staffelpreiszu- / -Abschlagssatz „Z“
Bearbeitungsmerker „6“ Rohstoffzu- / -Abschlagsatz
Mit diesem Satz werden Rohstoffzu- und -abschläge (Zu- und Abschläge in
Abhängigkeit des Rohstofftagespreises) übertragen. Die Auswahl erfolgt über
Preisfenster. Übertragene Zu- und Abschläge werden je nach Preiskennzeichen
entweder auf den Artikelbruttopreis oder den Artikelnettopreis gerechnet.
(In der Ausgabenreihenfolge der Z-Sätze wird dieser Satz zuletzt ausgegeben.)
| 6. Stelle 21-22 | 2 A | Rohstoffmerker „AL“ Aluminium „PB“ Blei „CR“ Chrom (usw. wie bei Staffelpreis Bearb.Merker „3“) |
| 7. Stelle 23 | 1 A | Zuschlagskennzeichen 1 = prozentualer Zuschlag 2 = prozentualer Abschlag 3 = Zuschlagsbetrag 4 = Abschlagsbetrag Das Zuschlagskennzeichen ist immer in Abhängigkeit von dem Preisfeld bzw. Zu-/Abschlagsfeld zu betrachten |
| 8. Stelle 24 | 1 A | Preiskennzeichen 1 = Bruttopreis 2 = Nettopreis Das Preiskennzeichen ist immer in Abhängigkeit von dem Preisfeld zu betrachten. |
| 9. Stelle 25-32 | 6/2 N | Preis bzw. Zu-/Abschlag Verwendung als Preisfeld: Wie vorstehend, ist diese Feldgröße für Deutschland (Währung DM) bindend. Die Feldgröße des Preises für andere Währungen ist bei den jeweiligen Landesverbänden zu erfragen. Berechnung: Zu-/Abschlag-Preis * Gewichtsangabe (Kg) * Gew.-Faktor = Zu-/Abschlag Je nach Preiskennzeichen erfolgt die Berechnung auf den Brutto- oder den Nettopreis)
Verwendung als Zu- bzw. Abschlagsfeld: Eintragung des Prozentwertes. Berechnung: Der Prozentbetrag wird, je nach Preiskennzeichen auf den Artikel-Brutto- oder den Artikel-Nettopreis gerechnet. Die Gewichtsangabe und der Gewichts-Faktor bleiben unberücksichtigt. |
| 10. Stelle 33-38 | 6/0 N | VON-Rohstoff-Tagespreis Tagespreisangabe, von der ab der Zu- bzw. Abschlag gültig ist (nur ganze DM, keine Pfennige möglich) |
| 11. Stelle 39-44 | 6/0 N | BIS-Rohstoff-Tagespreis Tagespreisangabe, bis zu der der Zu- bzw. Abschlag gültig ist (nur ganze DM, keine Pfennige möglich) |
| 12. Stelle 45-49 | 3/3 N | Umrechnungsfaktor Multiplikator für die Rohstoffpreisangaben (Feld 10/11)um diese auf einen Preis von 1 kg umzurechnen |
| 13. Stelle 50-55 | 4/2 N | Gewicht Gewichts- bzw. Gewichtsanteil-Angabe (bei Verwendung des Satzes als %-Zuschlag kein Eintrag bzw. Eintrag nur als Information) |
| 14. Stelle 56-61 | 3/3 N | Umrechnungsfaktor Multiplikator für die Gewichtsangabe (Feld 13)um diese auf die im Artikel angegebene Preiseinheit umzurechnen.(Bei Verwendung des Satzes als %-Zuschlag kein Eintrag bzw. Eintrag nur als Information) |
Folgende Übertragungsmöglichkeiten bestehen mit dieser neuen Satzart:
- Übertragung eines Grundpreises zum Beispiel für einen Verdampfer über Satzart A bzw. Satzart P (Einheit des Grundartikels ist z.B. Stck) sowie einen, vom Rohstoff-Tagespreis abhängigen Rohstoffzuschlag der jeweils zum Grundpreis gerechnet wird. Der Zuschlag kann Brutto oder Netto übertragen werden. Automatisch wird das Gewicht mit übertragen)
- Übertragung eines Grundartikels zum Beispiel ein Kupferrohr (Einheit z.B. lfdm) sowie einen, vom Rohstoff-Tagespreis abhängigen Rohstoffzuschlages. Da in diesem Fall der gesamte Artikel aus dem übertragenen Rohstoff (im Beispiel aus Kupfer) besteht, wird über Satzart A kein Preis übertragen. Der Preis errechnet sich nur über den Rofstoffzuschlagssatz. Als Gewichtsangabe wird im Zuschlagssatz das Gewicht pro Meter angesetzt.
- Übertragung eines Grundartikels zum Beispiel ein Kupferrohr (Einheit z.B. Kg) sowie einen, vom Rohstoff-Tagespreis abhängigen Rohstoffzuschlages. Da in diesem Fall der gesamte Artikel aus dem übertragenen Rohstoff (im Beispiel aus Kupfer) besteht, wird über Satzart A kein Preis übertragen. Der Preis errechnet sich nur über den Rohstoff-Zuschlagssatz. Als Gewichtsangabe wird im Zuschlagssatz die Einheit 1,00 angesetzt.
Korrektur Kupfer-Bezugspreis-Basis in €
Eine erfreuliche Nachricht!
Hersteller und Fachhändler haben sich auf eine Übertragung ohne Nachkommastellen geeinigt. Die bisherige Kupfer-Bezugspreis-Basis DM 300 wird künftig mit 150 € und DM 200 mit 100 € übertragen.